
Pflegehilfsmittel: Was übernimmt die Krankenkasse?
Die Versorgung mit geeigneten Pflegehilfsmitteln kann den Alltag von Pflegebedürftigen und pflegenden Angehörigen erheblich erleichtern. Doch welche Kosten werden von den Krankenkassen übernommen und wie läuft der Antragsprozess ab?
Unterscheidung: Pflegehilfsmittel und medizinische Hilfsmittel
Zunächst ist es wichtig, zwischen zwei Kategorien zu unterscheiden:
Pflegehilfsmittel
- Dienen der Erleichterung der Pflege
- Werden über die Pflegeversicherung finanziert
- Beispiele: Pflegebett, Lagerungshilfen, Desinfektionsmittel
Medizinische Hilfsmittel
- Dienen der Behandlung oder dem Ausgleich einer Behinderung
- Werden über die Krankenversicherung finanziert
- Beispiele: Rollstuhl, Prothesen, Inkontinenzhilfen
Was übernimmt die Pflegeversicherung?
Bei anerkannter Pflegebedürftigkeit (Pflegegrad 1-5) haben Versicherte Anspruch auf:
1. Technische Pflegehilfsmittel
- Pflegebetten und Zubehör
- Lagerungshilfen
- Lifter und Aufstehhilfen
- Notrufsysteme
Diese werden in der Regel leihweise zur Verfügung gestellt. Bei Kauf ist eine Zuzahlung von 10% (maximal 25€ pro Hilfsmittel) zu leisten.
2. Verbrauchsprodukte
- Einmalhandschuhe
- Desinfektionsmittel
- Bettschutzeinlagen
- Mundschutz
Für diese Produkte steht ein monatlicher Zuschuss von bis zu 40€ zur Verfügung.
Was übernimmt die Krankenversicherung?
Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt die Kosten für medizinische Hilfsmittel, wenn diese:
- Im Hilfsmittelverzeichnis der Krankenkassen gelistet sind
- Ärztlich verordnet wurden
- Medizinisch notwendig sind
Beispiele für übernommene Hilfsmittel:
- Gehhilfen (Rollator, Gehstock)
- Rollstühle
- Badehilfen
- Inkontinenzhilfen
- Kompressionsstrümpfe
- Prothesen und Orthesen
Auch hier ist in der Regel eine Zuzahlung von 10% (mindestens 5€, maximal 10€) pro Hilfsmittel zu leisten.
Der Weg zur Kostenübernahme
Für Pflegehilfsmittel:
- Antrag bei der Pflegekasse stellen
- Bei technischen Hilfsmitteln: Begründung der Notwendigkeit
- Bewilligung abwarten
- Hilfsmittel über Sanitätshaus oder Pflegedienst beziehen
Für medizinische Hilfsmittel:
- Ärztliche Verordnung einholen
- Verordnung bei der Krankenkasse einreichen
- Nach Genehmigung: Hilfsmittel beim Sanitätshaus beziehen
Unser Service für Sie
In unserem Sanitätshaus unterstützen wir Sie bei allen Fragen rund um die Kostenübernahme:
- Beratung zu geeigneten Hilfsmitteln
- Unterstützung bei der Antragstellung
- Direkte Abrechnung mit den Kassen
- Lieferung und Einweisung in die Nutzung
Vereinbaren Sie einen Beratungstermin, um Ihre individuellen Möglichkeiten zu besprechen.
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