Dies ist eine Demo-Website für das Pro-Paket von Heilprofis.Zurück zur Preisübersicht
Zurück zum Blog
Pflegehilfsmittel: Was übernimmt die Krankenkasse?

Pflegehilfsmittel: Was übernimmt die Krankenkasse?

Von Sabine Neumann, Homecare-Beraterin30.08.2023

Die Versorgung mit geeigneten Pflegehilfsmitteln kann den Alltag von Pflegebedürftigen und pflegenden Angehörigen erheblich erleichtern. Doch welche Kosten werden von den Krankenkassen übernommen und wie läuft der Antragsprozess ab?

Unterscheidung: Pflegehilfsmittel und medizinische Hilfsmittel

Zunächst ist es wichtig, zwischen zwei Kategorien zu unterscheiden:

Pflegehilfsmittel

  • Dienen der Erleichterung der Pflege
  • Werden über die Pflegeversicherung finanziert
  • Beispiele: Pflegebett, Lagerungshilfen, Desinfektionsmittel

Medizinische Hilfsmittel

  • Dienen der Behandlung oder dem Ausgleich einer Behinderung
  • Werden über die Krankenversicherung finanziert
  • Beispiele: Rollstuhl, Prothesen, Inkontinenzhilfen

Was übernimmt die Pflegeversicherung?

Bei anerkannter Pflegebedürftigkeit (Pflegegrad 1-5) haben Versicherte Anspruch auf:

1. Technische Pflegehilfsmittel

  • Pflegebetten und Zubehör
  • Lagerungshilfen
  • Lifter und Aufstehhilfen
  • Notrufsysteme

Diese werden in der Regel leihweise zur Verfügung gestellt. Bei Kauf ist eine Zuzahlung von 10% (maximal 25€ pro Hilfsmittel) zu leisten.

2. Verbrauchsprodukte

  • Einmalhandschuhe
  • Desinfektionsmittel
  • Bettschutzeinlagen
  • Mundschutz

Für diese Produkte steht ein monatlicher Zuschuss von bis zu 40€ zur Verfügung.

Was übernimmt die Krankenversicherung?

Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt die Kosten für medizinische Hilfsmittel, wenn diese:

  • Im Hilfsmittelverzeichnis der Krankenkassen gelistet sind
  • Ärztlich verordnet wurden
  • Medizinisch notwendig sind

Beispiele für übernommene Hilfsmittel:

  • Gehhilfen (Rollator, Gehstock)
  • Rollstühle
  • Badehilfen
  • Inkontinenzhilfen
  • Kompressionsstrümpfe
  • Prothesen und Orthesen

Auch hier ist in der Regel eine Zuzahlung von 10% (mindestens 5€, maximal 10€) pro Hilfsmittel zu leisten.

Der Weg zur Kostenübernahme

Für Pflegehilfsmittel:

  1. Antrag bei der Pflegekasse stellen
  2. Bei technischen Hilfsmitteln: Begründung der Notwendigkeit
  3. Bewilligung abwarten
  4. Hilfsmittel über Sanitätshaus oder Pflegedienst beziehen

Für medizinische Hilfsmittel:

  1. Ärztliche Verordnung einholen
  2. Verordnung bei der Krankenkasse einreichen
  3. Nach Genehmigung: Hilfsmittel beim Sanitätshaus beziehen

Unser Service für Sie

In unserem Sanitätshaus unterstützen wir Sie bei allen Fragen rund um die Kostenübernahme:

  • Beratung zu geeigneten Hilfsmitteln
  • Unterstützung bei der Antragstellung
  • Direkte Abrechnung mit den Kassen
  • Lieferung und Einweisung in die Nutzung

Vereinbaren Sie einen Beratungstermin, um Ihre individuellen Möglichkeiten zu besprechen.

Haben Sie Fragen zu diesem Thema?

Unsere Experten beraten Sie gerne persönlich zu allen Gesundheitsthemen. Vereinbaren Sie einen Termin oder kontaktieren Sie uns direkt.